Die Bauordnung der Wohnungsagentur (BBR)
Die für den Brandschutz geltenden Vorschriften sind in der Bauverordnung (BBR) des schwedischen Bauamts festgelegt. Darin ist klargestellt, dass eine Installation, die ein feuerklassifiziertes Gebäudeteil durchbricht, die Widerstandsfähigkeit des Gebäudeteils gegenüber den Auswirkungen von Feuer nicht beeinträchtigen darf.
Gebäude werden daher in Brandzellen eingeteilt, die dafür ausgelegt sind, einem Brand für eine bestimmte Zeit standzuhalten, z. B. EI30, EI60, EI90 und EI120.
Die Buchstaben stehen für die Eigenschaften E = Integrität (Dichtheit) und I = Isolierung, unabhängig von der Art der Installation. Sanitär-, Elektro- oder Lüftungsleitungen, die die Brandzelle durchdringen, müssen ordnungsgemäß abgedichtet sein, damit sie nicht zu einer Schwachstelle werden.